Häufige Fehler
- Die bAV als reine Mitarbeitersache behandeln, obwohl der Zuschuss den Arbeitgeber betrifft.
- Einen alten Bestand weiterlaufen lassen, ohne zu wissen, wer nachfasst.
- Euro-Grenzen aus einem alten Jahr oder aus dem Gedächtnis an die Belegschaft geben.
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beträge als festes Versprechen formulieren. Die Grenzen hängen an der Beitragsbemessungsgrenze.
- bAV und bKV als dasselbe Benefit verkaufen.